1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge mit der Johne Consulting und Marketing GmbH, FN 568385k, Prinz-Eugen-Straße 72/2/2.2, 1040 Wien (im Folgenden kurz „JC“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde erklärt ausdrücklich und sichert zu, den Vertrag im Rahmen seines Unternehmens und nicht als Verbraucher abzuschließen. Auf Verlangen hat der Kunde Firma, Rechtsform, Firmenbuch- bzw. Registernummer, UID-Nummer, Geschäftsanschrift und Vertretungsbefugnis nachzuweisen.
2. JC erbringt Online-Marketing-, Unternehmensberatungs- und Betreuungsleistungen. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Kundenvertrag bzw. Auftragsschreiben und der darin konkret bezeichneten, vor Vertragsabschluss übermittelten Leistungsbeschreibung. Angaben auf der Website sind unverbindlich und begründen keine Zusicherung oder Garantie. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Zahl von Leads, Abschlüssen oder Umsätzen, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und schriftlich als Garantie vereinbart ist. Für das Excellence-Programm gelten ausschließlich die im Kundenvertrag enthaltenen besonderen Garantiebedingungen.
3. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss in speicherbarer Form bereitgestellt und ihre Einbeziehung vereinbart wurde. Die Vereinbarung eines Erstgesprächs begründet ebenfalls schon eine Geltung der AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn JC ihnen ausdrücklich in Schriftform zustimmt. Es gilt bei Regelungslücken und in Zweifelsfällen sowie bei widersprüchlichen Detail-Absprachen folgende Vereinbarungs-Rangfolge: (a) ausdrückliche Individualabreden, (b) Kundenvertrag bzw. Auftragsschreiben, (c) konkret bezeichnete Leistungsbeschreibung und (d) diese AGB. Vertragserfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
4. Der Kunde hat die Möglichkeit vor Vertragsabschluss über die Website ein Erstgespräch zu vereinbaren. Erstgespräche können mit JC nach Verfügbarkeit vereinbart werden, der Kunde hat keinen Anspruch auf das Erstgespräch zu einem bestimmten Termin. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Die Vereinbarung des Erstgesprächs begründet keinen Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.
1. JC erbringt die im Auftrag konkret vereinbarten Beratungs-, Dienst- und gegebenenfalls Werkleistungen. Bei ausdrücklich bezeichneten Arbeitsergebnissen, insbesondere Landingpages, Creatives, Kampagnensetups, Automationen etc, schuldet JC deren fachgerechte Herstellung im vereinbarten Umfang. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird – vorbehaltlich einer ausdrücklich vereinbarten Garantie („Excellence – Programm“) – nicht geschuldet. Änderungen von Funktionen, Richtlinien oder technischen Vorgaben externer Plattformen können eine Anpassung der Leistung erforderlich machen; wesentliche Änderungen von Leistungsumfang oder Entgelt bedürfen der Vereinbarung in Textform. JC evaluiert im vereinbarten Umfang die Ausgangslage des Kunden und entwickelt gemeinsam mit ihm Zielgruppen, Kampagnen und Maßnahmen. Die nachstehende Aufzählung bezeichnet mögliche, nicht automatisch vollständig geschuldete Leistungen:
Folgende Leistungen können beauftragt werden:
2. JC ist in der Wahl des Leistungsortes und der Arbeitszeit grundsätzlich frei und stimmt erforderliche Termine mit dem Kunden ab. JC darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt dem Kunden für deren vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
3. Der Kunde prüft und genehmigt Werbemittel, Texte, Angebote, Preise, fachliche Aussagen und sonstige Inhalte vor Veröffentlichung. Er ist für deren sachliche Richtigkeit und die Einhaltung der für sein Unternehmen und seine Branche geltenden Vorschriften verantwortlich. JC weist auf erkennbare Bedenken hin, schuldet jedoch ohne gesonderte Vereinbarung keine umfassende Rechtsprüfung.
4. Name, Firma, Logo, Kampagnenergebnisse oder Testimonials des Kunden dürfen nur mit dessen vorheriger Zustimmung zu Referenzzwecken verwendet werden. Die Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
1. Die Monat-zu-Monat-Kampagnen-Pakete haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Danach verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die 12-Monats-Kampagnen-Pakete haben eine feste Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats kündbar.Die Laufzeit des Excellence-Programms beträgt einmalig 3 Monate und endet nach Ablauf der 3 Monate automatisch. Das E-Learning steht dem Kunden nach Ablauf dieses Zeitraums weitere 12 Monate zur Verfügung.
2. Zufriedenheitsgarantie: Erzielt eine von JC betreute Meta-Werbekampagne in 2 unmittelbar aufeinanderfolgenden vollen Kalendermonaten jeweils weniger als 10 qualifizierte Interessenten, kann der Kunde das betroffene Kampagnen-Paket unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform vorzeitig kündigen. Ein „qualifizierter Interessent“ ist ein erstmals über die betreute Kampagne gewonnener, realer Kontakt, der zumindest Namen und eine gültige Kontaktmöglichkeit angegeben und Interesse an dem konkret beworbenen Angebot bekundet hat. Spam, Testanfragen, offensichtliche Falschangaben, Duplikate und bereits vorhandene Kunden oder Leads werden nicht gezählt. Voraussetzung ist, dass der Kunde während des gesamten Messzeitraums seine Mitwirkungspflichten erfüllt, das vereinbarte Mediabudget vollständig bereitgestellt und Kampagnen nicht ohne Abstimmung verändert oder unterbrochen hat.
3. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einer wesentlichen Vertragsverletzung vor, wenn diese trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht behoben wird. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, dauerhafter Verweigerung erforderlicher Mitwirkung, rechtswidrigen Inhalten oder schwerwiegenden Eingriffen in Systeme oder Rechte der anderen Partei. Eine Verletzung dieser AGB durch den Kunden ist jedenfalls als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch JC anzusehen. Wird der Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund beendet, bleiben bereits fällige Entgelte geschuldet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung frei gewordener Kapazitäten sind anzurechnen. Eine doppelte Abgeltung desselben Nachteils ist ausgeschlossen. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Sollte JC den Vertrag aus wichtigem Grund oder mangels Mitwirkung des Kunden kündigen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Entgelte, die Zahlungspflicht des Kunden für noch nicht geleistete Entgelte bleibt aufrecht. Der Kunde hat in diesem Fall zusätzlich alle bei JC entstandenen Schäden, Kosten sowie den Gewinnentgang zu tragen.
1. Der Kunde kann aus einem sachlich begründeten Anlass eine Pausierung laufender Betreuungsleistungen von insgesamt höchstens 2 Monaten pro Kalenderjahr beantragen. Jede einzelne Pause muss mindestens einen und darf höchstens 2 volle Kalendermonate umfassen. Für das Excellence-Programm ist eine Pausierung nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung in Textform möglich.
2. Der Antrag ist spätestens bis zum 14. Kalendertag des Vormonats in Textform zu stellen. Eine Pausierung wird erst mit Bestätigung durch JC wirksam. Im Antrag sind Beginn, Dauer und Grund der Pause anzugeben.
3. Während einer bestätigten Pause werden keine laufenden Betreuungs- und Optimierungsleistungen erbracht. Das laufende Betreuungsentgelt entfällt für volle Pausenmonate, sofern nicht ausdrücklich ein reduziertes Bereithaltungs- oder Plattformentgelt vereinbart wurde. Mediabudgets sind rechtzeitig zu stoppen oder anzupassen; bereits angefallene Fremdkosten trägt der Kunde. Gesondert gewünschte Leistungen bedürfen einer eigenen Vereinbarung.
1. Der Kunde stellt JC die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Zugänge und Ansprechpartner etc. vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. JC weist den Kunden auf fehlende Mitwirkung hin und setzt, soweit zweckmäßig, eine angemessene Nachfrist. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung. Soweit JC leistungsbereit ist und die Leistung aus Umständen auf Seiten des Kunden unterbleibt, richten sich Entgeltfolgen nach § 1168 ABGB; insbesondere sind ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwendung anzurechnen.
2. Werbebudget: Das im Kundenvertrag vereinbarte Mediabudget stellt Fremdkosten (Auslagen) dar und ist nicht im Entgelt von JC enthalten. Es wird unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform abgerechnet und von JC nicht vorfinanziert. Sofern keine abweichende Individualvereinbarung besteht, beträgt das monatliche Mindestbudget EUR 750,00 netto. Eine Anpassung des Budgets bedarf der Abstimmung mit dem Kunden; ein bestimmtes Ergebnis wird durch die Budgethöhe nicht garantiert.
3. Social-Media-Kanäle: Der Kunde gewährt JC ausschließlich jene rollenbasierten Zugriffsrechte, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Die Zugänge dürfen nur für Vertragszwecke verwendet werden. Der Kunde bleibt, soweit technisch möglich, Inhaber und administrativer Hauptberechtigter seiner Konten.
4. Meta Business Manager: Soweit Meta-Werbeleistungen vereinbart sind, gewährt der Kunde JC die technisch erforderlichen Rollen und Berechtigungen. Andere Agenturen, Freelancer oder Nutzer dürfen nur aufgrund einer dokumentierten Weisung des Kunden entfernt werden. Bei Vertragsende beendet JC ihre eigenen Zugriffsrechte bzw. unterstützt deren Entziehung. Kampagnen, Einstellungen, Historien und Performance-Daten werden nicht gelöscht, außer der Kunde erteilt hierzu eine ausdrückliche Weisung und die Löschung ist rechtlich und technisch zulässig und möglich.
5. Landingpages und Werbemittel („Online-Content“): An vorbestehendem Know-how, Vorlagen, Methoden, Software, Plattformbestandteilen und allgemein verwendbaren Bausteinen von JC verbleiben sämtliche Rechte bei JC. An individuell für den Kunden erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Unternehmenszwecke, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Bearbeitungsrechte werden nur eingeräumt, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Rohdateien und offene Arbeitsdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Vertragsstrafe wegen Nutzung nach Vertragsende wird nicht vereinbart; unzulässige Nutzungen richten sich nach den gesetzlichen Ansprüchen.
6. E-Learning-Plattform: Der Kunde erhält für die vereinbarte Nutzungsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Beim Excellence-Programm endet dieses 12 Monate nach Ablauf des Programms; im Übrigen endet es mit der Vertragslaufzeit bzw dem Vertragsverhältnis als solchem. Zugänge dürfen nur den im Auftrag bezeichneten Nutzern bzw. Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat Zugangsdaten angemessen zu schützen und Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Bei schuldhafter unzulässiger Weitergabe darf JC den betroffenen Zugang nach vorherigem Hinweis sperren; bei schwerwiegendem Missbrauch ist eine sofortige Sperre zulässig. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem Gesetz.
7. Der Kunde informiert Johne Consulting vor Vertragsabschluss über bereits tätige Werbedienstleister. Während der Vertragslaufzeit dürfen andere Dienstleister nur insoweit nicht mit denselben konkret bezeichneten Kampagnen auf denselben Werbekonten und Kanälen beauftragt werden, als dadurch die Leistungserbringung, Datensicherheit oder Erfolgsmessung von Johne Consulting wesentlich beeinträchtigt würde. Eine weitergehende Exklusivität bedarf einer ausdrücklichen Individualvereinbarung.
8. Der Kunde hat vor Leistungsbeginn das bereitgestellte Onboarding-Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. JC prüft die Angaben binnen angemessener Frist und weist auf erkennbare Unvollständigkeiten hin. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verschieben Leistungsfristen entsprechend.
1. JC ist Urheber und Inhaber sämtlicher ausschließlicher Verwertungsrechte an den für den Kunden erstellten Inhalten (unter anderem Kampagnen, Berichte, Analysen, Fotos, grafische Darstellungen, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Präsentationen, Dokumente, Projekt-Skizzen, Online-Inhalte etc.). Rechte an von JC vorbestehendem Know-how, Konzepten, Methoden, Vorlagen, Software, Plattformen und allgemein verwendbaren Bausteinen verbleiben bei JC bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Soweit JC individuell für den Kunden Inhalte erstellt und diese vollständig bezahlt sind, erhält der Kunde daran ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Unternehmenszwecke, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen. JC räumt nur solche Rechte ein, über die sie verfügen kann. Rechte an Stockmaterial, Schriftarten, KI-generierten Elementen oder sonstigem Drittmaterial richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Rohdateien und offene Arbeitsdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Wird der Zugang zu einer Webanwendung oder Plattform von JC vereinbart, erhält der Kunde für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Sämtliche Rechte an der Webanwendung, ihrer Software, Struktur und den allgemein verwendbaren Bestandteilen verbleiben bei JC bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
3. Der Kunde sichert zu, zur Nutzung und Übermittlung der von ihm bereitgestellten Daten, Texte, Fotos, Marken, Darstellungen und sonstigen Inhalte berechtigt zu sein und die für seine Branche geltenden rechtlichen Anforderungen einzuhalten. Er informiert JC unverzüglich über Ansprüche Dritter. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten hält der Kunde JC hinsichtlich berechtigter Ansprüche Dritter schad- und klaglos; dies umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. JC hat dem Kunden die Rechtsverteidigung zu ermöglichen und darf Anerkenntnisse oder Vergleiche nicht ohne dessen vorherige Zustimmung abgeben, sofern dies zumutbar ist.
1. Für die Mindestlaufzeit gilt der im Vertrag angegebene Preis. JC behält sich das Recht zur Anpassung des Entgelts im Fall der Verlängerung des Vertrages vor. Eine Änderung des Entgelts wird dem Kunden rechtzeitig vor der Vertragsverlängerung mitgeteilt. Für den Fall der Anpassung/Erweiterung des Vertrages während der Laufzeit (z.B. Erweiterung des Vertrages um ein Produkt oder ein weiteres Thema) behält sich JC ebenfalls die Anpassung des Entgelts vor.
Preise gelten in der angegebenen Währung exklusive Umsatzsteuer. Werden durch den Abschluss oder die Durchführung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben fällig, sind diese vom Kunden zu tragen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von JC vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
In Rechnung gestellte Beträge sind zahlbar ab Rechnungslegung, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet.
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von JC anerkannt worden.
2. Die vereinbarte Vergütung ist wertgesichert. Maßgeblich ist der amtliche Verbraucherpreisindex (VPI) des Landes, in dem der Kunde seinen Unternehmenssitz hat. Für Kunden mit Sitz in Deutschland gilt der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex, für Kunden mit Sitz in Österreich der Verbraucherpreisindex der Statistik Austria, für Kunden mit Sitz in der Schweiz der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) des Bundesamts für Statistik sowie für Kunden mit Sitz in den Niederlanden der Verbraucherpreisindex von Statistics Netherlands (CBS). Eine Anpassung kann frühestens nach Ablauf von 12 Monaten erfolgen und ist mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen.
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, alle Daten, Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, Zugangsdaten und sämtliches Know-how („Vertrauliche Informationen“) von JC jederzeit absolut vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Zu den vertraulichen Informationen gehören alle Aussagen, Kenntnisse, Daten und Unterlagen, die von JC ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder die ihrer Natur nach schutzwürdig sind. Diese Regelungen gelten sowohl für die Zeit während als auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages, solange die Vertraulichen Informationen nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich geworden sind und dies nicht auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen ist. Der Kunde darf Vertrauliche Informationen nur im Rahmen des mit JC geschlossenen Vertrages verwenden.
2. Der Kunde wird die oben genannten Geheimhaltungspflichten auch seinen Mitarbeitern auferlegen.
3. Bei schuldhafter wesentlicher Verletzung der Geheimhaltungspflichten durch den Kunden gilt eine angemessene Vertragsstrafe von EUR 3.000,00 je Verstoß, insgesamt höchstens jedoch EUR 6.000,00 pro Kalenderjahr, als vereinbart und ist vom Kunden auf erste Aufforderung durch JC zu leisten. Die Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht, ist aber auf einen aus demselben Verstoß resultierenden, von JC konkret geltend gemachten Schadenersatzanspruch anzurechnen, soweit Vertragsstrafe vom Kunden auch tatsächlich geleistet worden ist. Der Nachweis durch den Kunden eines geringeren oder fehlenden Schadens bleibt zulässig.
1. Kann JC die Leistung aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen, Pandemien, politischen Konflikten oder sonstigen Umständen, die außerhalb ihrer Einflussmöglichkeit liegen, nicht erbringen, ist JC von der Leistungsverpflichtung entbunden bzw. berechtigt die Leistung nach Wegfall des Hindernisses binnen angemessener Frist wieder zu erbringen.
1. JC haftet unbeschränkt für Vorsatz, Personenschäden und sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung. Bei grober Fahrlässigkeit haftet JC nach den gesetzlichen Vorschriften; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf das in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis für die betroffene Leistung bezahlte Nettoentgelt begrenzt. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen und Ansprüche Dritter haftet JC bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Für Datenverlust haftet JC bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands bei ordnungsgemäßer, dem Kunden zumutbarer Datensicherung. JC haftet nicht für Ausfälle, Sperren oder Änderungen externer Plattformen, Werbekonten oder Drittsoftware, soweit diese nicht von JC schuldhaft verursacht wurden. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet; ausdrücklich vereinbarte Garantieansprüche, insbesondere nach den Garantiebedingungen des Excellence-Programms, bleiben unberührt.
2. Im Falle der Störung oder Einschränkung der Funktionalität des von JC erstellten Online-Contents oder der E-Learning Plattform hat der Kunde keinen Anspruch auf Erlass oder Minderung des Entgelts für den betroffenen Zeitraum, wenn die Störung oder Einschränkung der Funktionalität lediglich von kurzer Dauer war. Der Kunde zeigt erkennbare Mängel unverzüglich in Textform an und ermöglicht JC eine angemessene Verbesserung.
3. Schadenersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, Personenschäden oder soweit zwingendes Recht längere Fristen vorsieht.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten für alle Schadenersatzansprüche, ungeachtet des Rechtsgrunds, insbesondere für vorvertragliche und nebenvertragliche Ansprüche, auch für die Haftung an Schäden, die nicht an einem Produkt selbst entstanden sind, sowie für mittelbare und unmittelbare Schäden (z.B.: frustrierte Aufwendungen, entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen, Beschädigungen oder Verlust von Daten). Eine zwingende gesetzliche Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für Personenschäden bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von JC.
1. Wenn in diesen AGB nicht anders bestimmt, können sämtliche Mitteilungen und andere Kommunikation im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, per Post mit ausreichender Freimachung an die unter Punkt 1.1 bekanntgegebene Adresse oder per E-Mail an office@johne-consulting.com zugestellt werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange ein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die JC zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
1. Johne Consulting verarbeitet personenbezogene Daten nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
2. Soweit Johne Consulting personenbezogene Daten von Interessenten, Leads, Kunden oder Beschäftigten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Darin werden insbesondere Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Kategorien betroffener Personen, Weisungsrechte, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Subauftragsverarbeiter, Unterstützungspflichten und Löschung bzw. Rückgabe geregelt.
3. Für Tracking, Lead Ads, Chatbots, CRM-Anbindungen, WhatsApp-Kommunikation, E-Mail-Marketing und Landingpages ist die datenschutzrechtliche Rollenverteilung jeweils vor Beginn festzulegen. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm vorgegebenen Zwecke, Inhalte und Empfänger sowie erforderliche Informationen und Einwilligungen verantwortlich; Johne Consulting ist für die Rechtmäßigkeit eigener Verarbeitungstätigkeiten verantwortlich.
4. Im Übrigen gelten die Bedingungen der Datenschutzerklärung, welche unter https://johne-consulting.com/datenschutz/ abrufbar ist.
1. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB oder eine Bedingung im Rahmen einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit und Geltung sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung dieser AGB oder einer sonstigen Vertragsbestimmung gilt sie als durch eine solche ersetzt, die inhaltlich der rechtsunwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
1. Verzichtet oder unterlässt es eine Partei vorübergehend, ihre Rechte im Rahmen dieser AGB durchzusetzen, oder gewährt sie der anderen Partei Fristen, bleiben diese Rechte der Partei trotzdem unberührt. Ein Verzicht auf die Verfolgung einer Verletzung der AGB kann nicht als Verzicht auf die Verfolgung späterer Verletzungen ausgelegt werden.
2. Für diese AGB und alle auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt, vereinbart.